Gemeinnützige Stiftungen werden mit Wohltätigkeit in Verbindung gebracht. Dabei liegt das eigentliche Potential der gemeinnützigen Stiftung in der Funktion einer eigenen, steuergeförderten Bank.

 

Gemäß der Abgabenordnung Paragraf 52 Absatz 1 verfolgt eine Körperschaft gemeinnützige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern. Eine Förderung der Allgemeinheit ist nicht gegeben, wenn der Kreis der Personen, dem die Förderung Zugute kommt, fest abgeschlossen ist. Zum Beispiel trifft dies bei der Zugehörigkeit zu einer Familie oder zur Belegschaft eines Unternehmens, oder infolge einer Abgrenzung, insbesondere nach räumlichen oder beruflichen Merkmalen, und der deswegen dauernd nur klein sein kann, nicht zu. Eine Förderung der Allgemeinheit liegt demzufolge nicht allein deswegen vor, weil eine Körperschaft ihre Mittel einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zuführt.

Gemeinnützig ist eine Körperschaft, deren Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit selbstlos zu fördern, und zwar sowohl auf materiellem, geistigem und sittlichem Gebiet und kann nur in Ausnahmen von den in der Abgabenordnung aufgelisteten Zwecken abweichen. Dabei ist der Stiftungszweck aus Spenden und aus den Erträgen zu erfüllen, die aus dem Stiftungskapital erwirtschaftet werden, während das eigentliche Stiftungskapital nicht dafür verwendet werden darf.

Oft werden gemeinnützige Stiftungen von Stiftern ins Leben gerufen, die der Gesellschaft etwas zurückgeben möchten. Dazu wird die Stiftung initial mit einem Stiftungskapital ausgestattet und im Laufe der Jahre gegebenenfalls durch Zustiftungen aufgestockt und eventuell durch Spenden ergänzt. Letztere können wie die Erträge aus dem Stiftungskapital direkt für den Förderzweck eingesetzt werden.

Der Charme der gemeinnützigen Stiftung liegt zum einen darin, dass man selbst darüber entscheidet, was mit dem eigenen Geld geschehen soll. Anstatt die Gelder durch den Staat umverteilen zu lassen kann man den Bereich fördern, der einem besonders am Herzen liegt. Zum anderen bieten gemeinnützige Stiftungen die Möglichkeit, die eigenen altruistischen Ziele mit steuerlichen Förderungen zu verknüpfen. Bei richtiger Ausgestaltung können diese wiederum zu erheblichen, positiven Liquiditätseffekten für den Stifter führen.

Steuerliche Möglichkeiten der gemeinnützigen Stiftung

Der Stifter hat die Möglichkeit, innerhalb von 10 Jahren bis zu einer Millionen Euro als initiales Stiftungskapital beziehungsweise in den Jahren nach der Stiftungsgründung über Zustiftungen in die Stiftung zu geben und dieses voll steuerlich abzusetzen. Dabei ist er bezüglich der Verteilung frei. So kann er sowohl eine Millionen Euro am ersten Tag als Gründungskapital einbringen, genauso wie initial zum Beispiel 200.000 Euro im ersten Jahr, 400.000 Euro im zweiten und 50.000 Euro in den Jahren drei bis zehn. Erst wenn der Kapitalzufluss innerhalb von 10 Jahren eine Millionen Euro übersteigt, kann der überschießende Betrag nicht mehr geltend gemacht werden. Außerdem kann eine Stiftung auch durch Schenkung einer Immobilie oder anderer Sachwerte erfolgen. Allerdings ist hier Vorsicht geboten, denn es kann schnell zu einer unerwünschten Besteuerung kommen, wenn die Immobilie noch mit einem Darlehen belastet ist.

Spenden wiederum können nur bis 20 Prozent des Gesamtbetrags der jährlichen Einkünfte in Abzug gebracht werden, während der überschießende Betrag gar nicht steuerlich geltend gemacht werden kann. Zudem sind Spenden an die Stiftung innerhalb von zwei Jahren entsprechend dem Stiftungszweck zu verwenden.

Liquiditätseffekt der gemeinnützigen Stiftung

Neben dem gemeinnützigen Zweck der Stiftung kann diese auch zur Liquiditätsbeschaffung eingesetzt werden. Beispielsweise führen die initiale Stiftung und jede Zustiftung aus dem unversteuerten Einkommen zu einer Minderung der persönlichen Steuerlast entsprechend des persönlichen Steuersatzes des Stifters. In der Folge erhält dieser eine Steuerrückerstattung beziehungsweise seine Steuernachzahlung reduziert sich entsprechend. Gleichzeitig kann der Stifter sich das gestiftete Geld bei seiner gemeinnützigen Stiftung zu einem angemessenen Zinssatz leihen, um das Geld für sich selbst arbeiten zu lassen oder Immobilien zu erwerben. Daraus entsteht die klassische Win-Win-Situation: die Stiftung hat planbare Einkünfte, aus denen sie den Stiftungszweck erfüllen kann und der Stifter verfügt langfristig über deutlich mehr finanzielle Mittel, die sich zur Vermögensmehrung einsetzen lassen.

Nachteil der gemeinnützigen Stiftung

Die gemeinnützige Stiftung wird ins Leben gerufen, um die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern. Daraus ergeben sich natürlich entsprechende Verpflichtungen. Diese lassen sich jedoch vermeiden, indem der Stiftungszweck durch Spenden an andere aktiv fördernde Stiftungen erfüllt wird. Dazu ist es allerdings entscheidend, dass diese aktiv fördernden Stiftungen den gleichen Stiftungszweck verfolgen wie die eigene gemeinnützige Stiftung.

 

Kernaussage

Die gemeinnützige Stiftung ist ein zentraler Baustein zur Vermögensoptimierung für Vorstände, Geschäftsführer und Unternehmer. Richtig umgesetzt, schützt sie das Lebenswerk des Stifters und lässt sein Vermögen wachsen und gedeihen.

Nikolaus Reeder

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