Erfüllung des Stiftungszwecks im Umfeld von niedrigen Zinsen und finanzieller Repression: Nachdem im ersten Teil auf die Herausforderungen für Stiftungen bei der Erfüllung des Stiftungszwecks im Umfeld niedriger Zinsen und finanzieller Repression eingegangen und im zweiten Teil die wesentlichen Aspekte einer erfolgreichen Anlagestrategie beschrieben wurde, wollen wir abschließend auf die verschiedenen Möglichkeiten für die Implementierung besprechen.

 

Die Umsetzung kann grundsätzlich über drei Wege erfolge. Zum einen kann die Umsetzung selbst in die Hand genommen werden und zum anderen kann sie außer Haus gegeben werden. Außerdem gibt es hier natürlich Mischformen. 

 

Interne Umsetzung

Die Verwaltung des Stiftungskapitals im eigenen Haus ist eher selten. Der eigentliche Vorteil besteht darin, dass die Entscheidungswege sehr kurz sind und Daten zur Vermögenssituation jederzeit verfügbar sind. Das setzt allerdings eine relativ teure Infrastruktur und wegen der erforderlichen Kostendegression ein entsprechend großes Vermögen voraus. Interessanter Weise bewerten auch sehr große Einrichtungen diese Vorteile als relativ unerheblich. So hat der zweitgrößte Pensionsfonds der Niederlande PVZW mit einem Anlagevolumen von 150 Milliarden Euro die aktive Verwaltung der Gelder zu Gunsten von einfachen, transparenten und kosteneffizienten Produkten umgestellt. In dem Zusammenhang kam es zum Abbau von 200 Arbeitsplätzen was 15% des Personalbestands entsprach. 

 

Externe Umsetzung – Provisionsberatung

Die meisten Stiftungen greifen in der Regel auf den Rat von Banken und Vermögensberatern zurück. Diese werden üblicherweise auf Provisionsbasis vergütet, das heißt, dass die Bezahlung von den Gesellschaften erfolgt, deren Produkte sie empfehlen. Daraus ergeben sich folgende Probleme: 

Der Berater befindet sich in einem Interessenkonflikt, denn die Vergütung variiert je nach Produkt und Kapitalanlagegesellschaft in der Regel zwischen 0,5 und 1,5 Prozent des investierten Vermögens. Somit ist der Berater bzw. das Beratungshaus ständig in der Versuchung, den besonderen Vorteil des Produktes in den Vordergrund zu stellen, an dem das 2 oder 3-fache verdient wird, anstatt sich ausschließlich am Nutzen für die Stiftung zu orientieren. 

Die empfohlenen Produkte beinhalten hohe Gebühren. Um diese zu rechtfertigen, wird das Thema durch die Anbieter verkompliziert. Je komplexer ein Thema wirkt, um so notwendiger erscheint der Bedarf an innovativen Produkten und einer aufwendigen Unterstützung durch Fachleute. So haben sich die Gebühren für Investmentfonds seit den 50er Jahren von im Schnitt 1% auf durchschnittlich 3,5% nach oben geschraubt. 

Die Kostentransparenz ist verloren gegangen. Dies gilt zum einen für die Kosten. So beinhaltet die ausgewiesene Total Expense Ratio TER trotz ihres Namens zum Beispiel nicht die Ausgabeaufschläge die mit 2,0 – 6,0 % zu Buche schlagen können. Transaktionskosten von 0,5 – 3,5 % und die gegebenenfalls anfallenden leistungsabhängigen Gebühren von 0,5 % – 2,0 % sind ebenfalls nicht enthalten. Genauso wenig werden die Market-Impact-Kosten erwähnt, welche die Kurse beim Handel mit großen Volumina nachteilig beeinflusst. 

Die Verantwortlichen können nicht mehr nachvollziehen, wie das Stiftungskapital im Detail investiert ist und in wie weit es unsichtbare Klumpen-Risiken zwischen den unterschiedlichen Anlageprodukten gibt, da es bei diesen leicht zu zufälligen Überschneidungen in den jeweiligen Anlagen kommen kann. 

So kann keine unabhängige und neutrale Beratung im uneingeschränkten Interesse einer Stiftung erfolgen. Natürlich bemüht sich der Berater für die Stiftung einen Mehrwert zu generieren und wird Empfehlungen nach dem besten Wissen und Gewissen aussprechen. Allerdings wird auch ihm durch die verschachtelt konstruierten Produkte und die arbeitsteilige Herangehensweise der Anbieter die notwendige Sicht auf die Details versperrt. Auf diese Weise gehen für die Stiftung schnell mehrere Prozent Rendite verloren.

 

Externe Umsetzung – Honorarberatung

Bei der Zusammenarbeit mit Honorarberatern erfolgt die Vergütung nicht durch die Produktlieferanten, sondern ausschließlich durch die Stiftung und wie bei einem Unternehmensberater auch, wird das Aufgabenspektrum und die Vergütung gemeinsam festgelegt. Honorarberater müssen also weder die Vorgaben einer Bank erfüllen, noch haben sie sonstige Anreize, das Stiftungsvermögen regelmäßig umzuschichten oder neu anzulegen. 

Aufgrund seiner Unabhängigkeit kann ein Honorarberater die Stiftung auf verschiedene Arten unterstützen. Neben der Steuerung des Stiftungsvermögens kann er bei der Entwicklung einer Anlagephilosophie unterstützen, genauso wie er bei der Ausarbeitung der Liquiditätsflussplanung und der Anlagestrategie beraten kann. Auch das Überprüfen der bestehenden Anlageinstrumente hinsichtlich Eignung und Kosten, das Organisieren und Evaluieren eines Ausschreibungsprozesses zur Vergabe eines Vermögensverwaltungsmandats bis hin zur Ergebnis- und Risikokontrolle, kann begleitet werden. 

 

Bei der externen Umsetzung sollten sinnvoller Weise folgende vier Phasen durchlaufen werden:

  1. der Evaluierung der spezifischen Bedarfe der Stiftung,
  2. der Festlegung der Anlagestrategie und einem passgenauen Regelwerk,
  3. der Implementierung der am besten geeigneten Lösungen und
  4. der Organisation von strukturierten Prozessen.

Die erste Phase dient dazu, allen Beteiligten ein umfassendes Verständnis der besonderen Anforderungen zu ermöglichen. Auf der einen Seite gilt es, die spezifischen – revolvierenden und punktuellen – Liquiditätserfordernisse der Stiftung zu analysieren. Auf der anderen Seite ist es für die Verabschiedung einer langfristig ausgelegten und mit der Satzung konformen Anlagephilosophie unerlässlich, die Wissensbasis der in die Anlageentscheidung involvierten Personen zu homogenisieren. Nur so ist sichergestellt, dass das Stiftungskapital regelkonform und kontinuierlich gemäß der Anlagephilosophie gesteuert wird. 

In der folgenden Phase wird die Anlagephilosophie ausführlich und unmissverständlich ausgearbeitet und mit den spezifischen Liquiditätserfordernissen in einem Vermögensplan zusammengeführt. Neben den zur Aufrechterhaltung des Stiftungsbetriebs und der Projektfinanzierung erforderlichen laufenden und punktuellen Mitteln wird dabei ein besonderes Augenmerk auf drei Bereiche gelegt: 

  • die Ertragsschwankungsreserve (ESR) zur kontinuierlichen Sicherstellung des Stiftungszwecks,
  • den Inflationsausgleichsplan (IAP) zur dauerhaften Gewährleistung des Stiftungszwecks und
  • das Risikoausgleichsbudget (RAB) zur regelbasierten Steuerung des Stiftungskapitals. 

In der dritten Phase wird der Vermögensplan allen in den Entscheidungsprozess eingebundenen Personen vorgestellt. Nach dessen Verabschiedung wird das Stiftungskapital entsprechend der im Vermögensplan niedergeschriebenen Anlagestrategie Schritt für Schritt ausgerichtet. Dabei liegt ein besonderes Augenmerk auf der Einsparung von Kosten.

In der vierten Phase wir, nachdem die Neuausrichtung des Stiftungskapitals abgeschlossen ist, wird die strategische Vermögensallokation fortlaufend überwacht und nach den im Vermögensplan fixierten Regeln gesteuert. Das regelmäßige Berichtswesen und die gemeinsame, fortlaufende Evaluierung gewährleisten dabei, die erfolgreiche Umsetzung des Vermögensplans und ein Maximum an Transparenz bei allen Beteiligten.

 

Vorteile des Ansatzes

Dieser Beratungsansatz mündet in eine Anlagephilosophie und ein klares Regelwerk, nachdem das Stiftungskapital zu verwalten ist. Dies bietet ganz entscheidende Vorteile:

  • Die Stiftung bekommt Transparenz darüber, wie viele Mittel wirklich für die dauerhafte Erfüllung des Stiftungszwecks zur Verfügung stehen.
  • Die Betroffenen bekommen das gute Gefühl, dass der dauerhafte Fortbestand der Stiftung und die Erfüllung des Stiftungszwecks gesichert sind.
  • Der in die Anlageentscheidung involvierte Personenkreis trifft, ausgehend von einem einheitlichen Kenntnisstand, gut informierte Investitionsentscheidungen.
  • Die Komplexität wird deutlich reduziert und dadurch Kosteneinsparungen ermöglicht.
  • Fehlsteuerungen durch subjektive, emotional beeinflusste Entscheidungen werden vermieden.
  • Die Last der Verantwortung für eine erfolgreiche Steuerung der Kapitalanlagen wird von wenigen auf viele Schultern verteilt.

 

Kernaussage

Das Niedrigzinsumfeld zwingt die Stiftungen zur Professionalisierung Ihrer Anlageverwaltung. Richtig umgesetzt führt dies zu deutlich verbesserten Ergebnissen und zur dauerhaften Sicherung des Stiftungszwecks.

Nikolaus Reeder

Weitere Beiträge des Autors

Verwandte Beiträge

Rendite von KapitallebensversicherungenUnterstützungskasse