Bei größeren Vermögen sprechen vor allem steuerliche Aspekte für die Gründung einer vermögensverwaltenden GmbH. Allerdings sind mit ihr auch Einschränkungen und Kosten verbunden. Was ist zu beachten?

 

Was ist eine vermögensverwaltende GmbH?

Eine vermögensverwaltende GmbH ist eine haftungsbeschränkte Kapitalgesellschaft, deren Zweck es ist, Vermögen oder Vermögensgegenstände zu organisieren. Der Grundgedanke ist jedoch auch mit anderen Unternehmensformen umsetzbar.  Aus Konzernen sind derartige Konstruktionen geläufig, wo eine sogenannte „Holding“ (Muttergesellschaft) verschiedene Beteiligungen an Unternehmen unter einem Dach bündelt. Die Verwaltung der Anteile wird einfacher und übersichtlicher.   Es werden in der Regel Gewinnabführungsverträge geschlossen, die in dieser Konstellation den Vorteil haben, dass Gewinnausschüttungen der Tochterunternehmen an die Holding nicht versteuert werden müssen. Aber eine vermögensverwaltende GmbH kann auch von Privatpersonen genutzt werden. Vermögensgegenstände werfen Erträge ab und unterliegen in der Regel der Besteuerung. Unter dem Dach einer GmbH ist die Besteuerung mancher Vermögensgegenstände vorteilhafter. Besonders deutlich wird das am Beispiel einer Immobilie.

Wer eine vermietete Immobilie im Privatvermögen hält, erzielt Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Bei der Gewinnermittlung können zwar Aufwendungen wie Betriebskosten, die Darlehenszinsen, Abschreibungen und Modernisierungsaufwendungen von den Mieteinnahmen abgezogen.  Der überschüssige Betrag wird jedoch mit dem persönlichen Steuersatz (oftmals gilt der Spitzensteuersatz von 45%) in der Einkommensteuer belastet.  Anders sieht es aus, wenn private Immobilien in eine vermögensverwaltende GmbH übertragen werden.  Dann fällt nicht Einkommensteuer, sondern Körperschaftssteuer an.

Steuerlast der Körperschaftssteuer     15%

Solidaritätszuschlag                                5,5%

Effektive Steuerlast                                15,825%

 

Wenn Wertpapiere in die vermögensverwaltende GmbH übertragen werden, fällt auf die Erträge Abgeltungssteuer an. Während im Privatvermögen Werbungskosten der Geldanlage nicht mehr geltend gemacht werden können, ist das bei der vermögensverwaltenden GmbH sehr wohl der Fall. Entsprechend reduziert sich der zu versteuernde Kapitalertrag und erhöht sich die Rendite. Langfristig ein nicht zu unterschätzender Vorteil. Bei der Abgeltungssteuer fallen auf die Erträge an:

Abgeltungssteuersatz                             25%

Solidaritätszuschlag                                5,5%

Ggf. Kirchensteuer                                 8-9%

Effektive Steuerlast                                26,375 bis 27,99 %

Werbungskosten                                    steuerlich ansetzbar

 

Neben steuerlichen Effekten können auch Nachlassüberlegungen eine Rolle spielen, das Vermögen in eine vermögensverwaltende GmbH einzubringen. Das Vermögen kann schon zu Lebzeiten des späteren Erblassers in Form von GmbH-Anteilen aufgeteilt werden. Die Stimmrechtsverteilung ermöglicht familienindividuelle Regelungen und Kontrollmöglichkeiten. Auch entsteht eine größere Unabhängigkeit durch die Aussonderung von Vermögensteilen in eine GmbH. Verluste der Gesellschaft berühren nicht mehr das sonstige Privatvermögen und umgekehrt. Es sind jedoch einige Punkte zu beachten, damit die Vorteile sich einstellen.  1. Gewerbesteuer: Die vermögensverwaltende GmbH sollte keine unternehmerischen Aktivitäten entfalten, in dem sie beispielsweise Dienstleistungen anbietet. Dies würde Gewerbesteuerzahlungen auslösen und die  Vorteile vernichten. 2.  Gewinnausschüttung:  Gewinne müssen von dem Gesellschafter persönlich versteuert werden.   Liegt der Anteilsbesitz oberhalb vom 1 % kommt das Teileinkünfteverfahren zur Anwendung, bei dem 60% der Gewinnausschüttung steuerlich in Ansatz gebracht werden. Zusammen mit dem persönlichen Steuersatz bedeutet das im Ergebnis, dass sich die Vorteile auflösen und zusammen mit den laufenden Kosten meist ins Gegenteil verkehren.

 

Die positiven Effekte stellen sich bei der vermögensverwaltenden GmbH über lange Zeiträume ein, wenn die Gewinne thesauriert werden und Zinseszinseffekte generiert werden. Entsprechend macht die Gründung einer vermögensverwaltenden GmbH vor allem dann Sinn, wenn der überwältigende Vermögensstock langfristig unangetastet bleiben soll. Interessant beispielsweise als ein Lösungsbaustein der Vermögensnachfolge. 3. Kosten: Es entstehen Aufwendungen für die Gründung, den Jahresabschluss, für den Steuerberater wegen der Buchhaltung und die gewerbesteuerliche Erklärung, einer Veröffentlichungspflicht des Jahresabschlusses im Bundesregister. Werden Immobilien übertragen, entstehen erneut Grunderwerbssteuer, Notar- und Grundbuchkosten 4. Wegfall steuerfreier Immobilienveräußerung: Hält die vermögensverwaltende GmbH Immobilien, sind die Veräußerungsgewinne zu versteuern.  Dies ist ein einschneidender Unterschied, denn bei Immobilien im Privatvermögen fallen nach 10 Jahren Haltedauer keine Steuern auf den Veräußerungsgewinn an. Entsprechend kann die vermögensverwaltende GmbH ihre Vorteile hier nur ausfahren, wenn ein Verkauf nicht oder kaum in Frage kommt und die Vorteile bei der Besteuerung der Mieterträge sich über die Zeitachse kumulieren können. Ab wann lohnt sich die Gründung? Das hängt stark von den Zielen ab. Unter 1 Mio. EUR dürften die Erträge von den Kosten zu stark geschmälert werden und die Nachteile durch eingeschränkte Flexibilität wiegen die Effekte nicht auf.

 

Kernaussage

Die vermögensverwaltende GmbH kann im Rahmen eines langfristigen Gesamtansatzes ein günstiges Gestaltungselement sein. Tendentiell bringt sie Vorteile, wenn das Vermögen oberhalb von 1 Mio. EUR liegt und Verkäufe nicht geplant sind.

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