11. Jun 2022, Nikolaus Reeder, Vermögensgestaltung
Hausboote sind bewegliche Wirtschaftsgüter und profitieren als solche von interessanten steuerlichen Möglichkeiten. Neben dem Investitionsabzugsbetrag ist die Abschreibung von Booten interessant und kann den Weg zum eigenen Boot ebnen.
Grundvoraussetzung für die Nutzung von diesen steuerlichen Vorteilen ist, dass das Boot regelmäßig verpachtet ist. Mit dem Hausboot müssen zwingend gewerbliche Einkünfte erzielt werden. Das bedeutet aber nicht, das man den Kunden nur beim ablegen zusehen darf, ohne selbst in den Genuss einer Bootstour zu kommen. Vielmehr gilt, dass der Eigentümer des Hausboots es nur maximal zu 10 Prozent, also fünf Wochen pro Jahr, selbst nutzen darf. Die verbleibende Zeit ist das Boot zu verpachten. Unter der Voraussetzung, dass das Boot im Jahr der Anschaffung und im darauffolgenden Wirtschaftsjahr zu mindestens 90 Prozent selbst betrieblich genutzt oder vermietet wird, können folgende Abschreibungen des Wirtschaftsguts im Rahmen der Anschaffung und des Betriebs geltend werden:
Jetzt mag der eine oder andere denken, dass er sein Boot lieber alleine für sich haben möchte. Bevor man sich für diesen steuerlich nicht geförderten Weg entscheidet sollte man sich überlegen, einfach mit der ausschließlichen Nutzung ein paar Jahre zu warten. Nachdem der IAB, die Sonder-Abschreibung und die degressive Abschreibung genutzt wurden kann das Hausboot schließlich zu einem deutlich günstigeren Preis in den Privatbesitz überführt werden. Danach steht der ausschließlichen Nutzung steuerlich nichts mehr im Wege.
Der Investitionsabzugsbetrag und die degressive Abschreibung sind ein wichtiges Instrument, um Steuergelder für den Aufbau von mehr Produktivkapital zu nutzen.
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