Erfüllung des Stiftungszwecks im Umfeld von niedrigen Zinsen und finanzieller Repression: Nachdem im ersten Teil auf die Herausforderungen für Stiftungen bei der Erfüllung des Stiftungszwecks im Umfeld niedriger Zinsen und finanzieller Repression eingegangen wurde wollen wir nun auf die wesentlichen Aspekte für eine funktionierende Anlagestrategie beschreiben.
Die Festlegung der mündelsicheren Anlagephilosophie und die Liquiditätsflussplanung bilden das Fundament für die Anlagestrategie. Zur Klärung der Anlagestrategie stellen sich im wesentlichen zwei "Glaubens"-Fragen:
Je nachdem wie diese Fragen beantwortet werden, lassen sich vier Anlegergruppen identifizieren:
Neben der Klärung dieser grundsätzlichen Fragestellungen, gibt es noch weitere Aspekte zu beachten. Dazu zählen insbesondere die Risikostreuung und die geographische Diversifikation, die Nutzung von Faktorrenditen und ein klares Regelwerk. Die meisten Anleger verstehen auf Anhieb das Konzept der Diversifikation, also der Streuung der Anlagen auf möglichst viele Wertpapiere.
Allerdings gilt es auch hier nach klaren Regeln vorzugehen und sicherzustellen, dass Klumpenrisiken vermieden werden. Bezüglich der geographischen Verteilung ist ebenfalls regelbasiert vorzugehen und insbesondere der „Home Bias“, also die Übergewichtung der Heimatmärkte zu vermeiden. Denn ein gut diversifiziertes Depot weist geringere Wertschwankungen und kontinuierlichere Einnahmen auf. Gleichzeitig führt die geringere Volatilität eines sehr gut diversifizierten Depots zu einer Verbesserung der Rendite. Denn allein die durchschnittliche jährliche Rendite einer Anlage sagt noch nichts über ihre Gesamtrendite aus.
Um auf 8% jährlich zu kommen, könnte sie jedes Jahr genau 8% abwerfen oder aber auch gewaltige Sprünge nach oben und nach unten machen. Wie der Tabelle entnommen werden kann gilt: Je höher die Volatilität einer Anlage, desto geringer die Gesamtrendite. Das Stiftungskapital sollte daher so investiert werden, dass es eine möglichst geringe Volatilität aufweist.


Schließlich ist es ganz wesentlich, dass das Anlagevermögen nach klaren Regeln gesteuert wird. Klare Entscheidungsvorgaben führen zu schnellen und konsequenten Ergebnissen, während Entscheidungen, die auf subjektiven Kriterien basieren, langfristig zu Ergebnissen führen, die hinter den Markterwartungen zurückbleiben. Gleichzeitig bürden sie dem Entscheider ein großes Maß an Verantwortung auf.
Die Umsetzung kann grundsätzlich über 3 Wege erfolge. Zum einen kann die Umsetzung selbst in die Hand genommen werden und zum anderen kann sie außer Haus gegeben werden. Außerdem gibt es hier natürlich Mischformen.
Interne Umsetzung: Die Verwaltung des Stiftungskapitals im eigenen Haus ist eher selten. Der eigentliche Vorteil besteht darin, dass die Entscheidungswege sehr kurz sind und Daten zur Vermögenssituation jederzeit verfügbar sind. Das setzt allerdings eine relativ teure Infrastruktur und wegen der erforderlichen Kostendegression ein entsprechend großes Vermögen voraus. Interessanter Weise bewerten auch sehr große Einrichtungen diese Vorteile als relativ unerheblich. So hat der zweitgrößte Pensionsfonds der Niederlande PVZW mit einem Anlagevolumen von 150 Milliarden Euro die aktive Verwaltung der Gelder zu Gunsten von einfachen, transparenten und kosteneffizienten Produkten umgestellt. In dem Zusammenhang kam es zum Abbau von 200 Arbeitsplätzen was 15% des Personalbestands entsprach.
Externe Umsetzung - Provisionsberatung: Die meisten Stiftungen greifen in der Regel auf den Rat von Banken und Vermögensberatern zurück. Diese werden üblicherweise auf Provisionsbasis vergütet, das heißt, dass die Bezahlung von den Gesellschaften erfolgt, deren Produkte sie empfehlen. Daraus ergeben sich folgende Probleme:
Der Berater befindet sich in einem Interessenkonflikt, denn die Vergütung variiert je nach Produkt und Kapitalanlagegesellschaft in der Regel zwischen 0,5 und 1,5 Prozent des investierten Vermögens. Somit ist der Berater bzw. das Beratungshaus ständig in der Versuchung, den besonderen Vorteil des Produktes in den Vordergrund zu stellen, an dem das 2 oder 3-fache verdient wird, anstatt sich ausschließlich am Nutzen für die Stiftung zu orientieren.
Die empfohlenen Produkte beinhalten hohe Gebühren. Um diese zu rechtfertigen, wird das Thema durch die Anbieter verkompliziert. Je komplexer ein Thema wirkt, um so notwendiger erscheint der Bedarf an innovativen Produkten und einer aufwendigen Unterstützung durch Fachleute. So haben sich die Gebühren für Investmentfonds seit den 50er Jahren von im Schnitt 1% auf durchschnittlich 3,5% nach oben geschraubt.
Die Kostentransparenz ist verloren gegangen. Dies gilt zum einen für die Kosten. So beinhaltet die ausgewiesene Total Expense Ratio TER trotz ihres Namens zum Beispiel nicht die Ausgabeaufschläge die mit 2,0 – 6,0 % zu Buche schlagen können. Transaktionskosten von 0,5 – 3,5 % und die gegebenenfalls anfallenden leistungsabhängigen Gebühren von 0,5 % - 2,0 % sind ebenfalls nicht enthalten. Genauso wenig werden die Market-Impact-Kosten erwähnt, welche die Kurse beim Handel mit großen Volumina nachteilig beeinflusst.
Die Verantwortlichen können nicht mehr nachvollziehen, wie das Stiftungskapital im Detail investiert ist und in wie weit es unsichtbare Klumpen-Risiken zwischen den unterschiedlichen Anlageprodukten gibt, da es bei diesen leicht zu zufälligen Überschneidungen in den jeweiligen Anlagen kommen kann.
So kann keine unabhängige und neutrale Beratung im uneingeschränkten Interesse einer Stiftung erfolgen. Natürlich bemüht sich der Berater für die Stiftung einen Mehrwert zu generieren und wird Empfehlungen nach dem besten Wissen und Gewissen aussprechen. Allerdings wird auch ihm durch die verschachtelt konstruierten Produkte und die arbeitsteilige Herangehensweise der Anbieter die notwendige Sicht auf die Details versperrt. Auf diese Weise gehen für die Stiftung schnell mehrere Prozent Rendite verloren.
Externe Umsetzung - Honorarberatung: Bei der Zusammenarbeit mit Honorarberatern erfolgt die Vergütung nicht durch die Produktlieferanten, sondern ausschließlich durch die Stiftung und wie bei einem Unternehmensberater auch, wird das Aufgabenspektrum und die Vergütung gemeinsam festgelegt. Honorarberater müssen also weder die Vorgaben einer Bank erfüllen, noch haben sie sonstige Anreize, das Stiftungsvermögen regelmäßig umzuschichten oder neu anzulegen.
Aufgrund seiner Unabhängigkeit kann ein Honorarberater die Stiftung auf verschiedene Arten unterstützen. Neben der Steuerung des Stiftungsvermögens kann er bei der Entwicklung einer Anlagephilosophie unterstützen, genauso wie er bei der Ausarbeitung der Liquiditätsflussplanung und der Anlagestrategie beraten kann. Auch das Überprüfen der bestehenden Anlageinstrumente hinsichtlich Eignung und Kosten, das Organisieren und Evaluieren eines Ausschreibungsprozesses zur Vergabe eines Vermögensverwaltungsmandates bis hin zur Ergebnis- und Risikokontrolle, kann begleitet werden.
Nachdem wir im ersten Teil auf die Herausforderungen eingegangen sind und uns anschließend die Faktoren für eine erfolgreiche Anlagestrategie angeschaut haben, werden wir im dritten Teil sehen, was es für eine erfolgreiche Umsetzung zu beachten gibt.
Das Niedrigzinsumfeld zwingt die Stiftungen zur Professionalisierung Ihrer Anlageverwaltung. Richtig umgesetzt führt dies zu deutlich verbesserten Ergebnissenn und zur dauerhaften Sicherung des Stiftungszwecks.





