Für Unternehmer ist es in doppelter Hinsicht wichtig vorzusorgen – nicht nur privat, sondern auch für den Betrieb. Sonst kann der Fortbestand des Unternehmens bedroht sein, wenn den Unternehmer ein schwerer Schicksalsschlag trifft.

 

Jeden Tag schlägt das Schicksal irgendwo auf der Welt zu und jedes Mal sind wir erleichtert, wenn unser persönliches Umfeld nicht betroffen ist. Letzten Sommer musste einer unserer Kunden einen solch tragischen Zwischenfall in seinem direkten Umfeld miterleben und er bat mich, der Familie seines guten Freundes zu helfen.

Bertram R., geschäftsführender Alleingesellschafter einer kleinen Softwareschmiede mit 30 Mitarbeitern, verheiratet und drei Mädchen im Alter von drei bis 12 Jahren wurde in einen folgenreichen Verkehrsunfall verwickelt, als ein LKW-Fahrer ihm auf regennasser Fahrbahn die Vorfahrt nahm und seinen BMW X5 mit voller Wucht seitlich in einen wartendenden VW Transporter drückte. Die Feuerwehr brachte die Schwerverletzten zwar sehr schnell ins Krankenhaus wo R. operiert und anschließend ins künstliche Koma versetzt wurde aber bis heute ist er aus diesem nicht mehr erwacht. Die Ärzte gaben seiner Frau zwar alle Auskünfte über den Zustand ihres Gatten. Als es aber später um die Frage ging, welche lebensverlängernden Maßnahmen R. in dieser Situation gewollt hätte, wurde ihr das Mitspracherecht versagt, da R. keine Patientenverfügung vorbereitet hatte. Es blieb aber nicht nur bei der menschlichen Tragödie, sondern es kam auch zu immensen wirtschaftlichen Auswirkungen: Da R. auch keine Vorsorgevollmacht für sein Unternehmen erstellt hatte, bestellte das Vormundschaftsgericht einen Betreuer von Gesetzes wegen für das Unternehmen.

Die Aufgabe des Betreuers ist es, das Vermögen zu sichern und zu erhalten. Allerdings ist es für den Betreuer nahezu unmöglich, sich über Nacht und ohne Fachkenntnisse in einem fremden Betrieb zurecht zu finden. Ganz zu schweigen von fehlenden Passwörtern oder Sonderabsprachen mit bestehenden Kunden, von denen nur R gewusst hatte. Bis sich der Betreuer ein Bild der Lage gemacht hatte verging wertvolle Zeit. Gehälter wurden verspätet ausgezahlt, Lastschriften der Mitarbeiter platzten, Kündigungen von Leistungsträgern des Unternehmens trudelten ein. Wichtiges Know-how stand plötzlich nicht mehr zur Verfügung. Die Liquidität des Unternehmens brach zusammen und die Insolvenz war zum greifen nahe.

Aus der menschlichen Tragödie wurde eine existenzbedrohende Situation für die Familie von R. und für seine 30 Mitarbeiter. Dabei hätte dies ganz einfach vermieden werden können. Unternehmer sollten in Zusammenarbeit mit einem Rechtsanwalt und Notars für eine Vertrauensperson einen Notfallordner anlegen, um dieser

  • eine Übersicht über die wesentlichen Dinge zu verschaffen.
  • Die richtigen Ansprechpartner innerhalb und außerhalb des Unternehmens zu benennen.
  • zu erklären,
    • wie das Know-how im Unternehmen gehalten werden kann.
    • welche Mitarbeiter zwingend gehalten werden sollten.
  • zu beschreiben, wo sich wichtige Dokumente und Passwörter befinden.
  • eine Vorsorgevollmacht für das Unternehmen zu erteilen, um seine Handlungsfähigkeit zu gewährleisten.
  • Zu erläutern, welche Untervollmachten erteilt werden sollten.
  • notarielle Beurkundungen bei vorhandenem Immobilienvermögen zugänglich zu machen.
  • für den privaten Bereich, die Patientenverfügung, die Vorsorgevollmacht und sonstigen Legate zur Verfügung zu stellen.

In Deutschland stehen ca. 1,4 Millionen Menschen unter rechtlicher Betreuung und das Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer bekommt monatlich ca. 20 Tausend Anfragen, weil ein Mensch zum Betreuungsfall geworden ist. Allerdings können nur rund acht Prozent dieser Anfragen positiv beantwortet werden und das Forsa-Institut hat ermittelt, dass nur 10 Prozent über eine Vorsorgevollmacht verfügen.

 

Kernaussage

In der Regel ist das Unternehmen der größte Vermögenswert des Unternehmers. Der Fall von R. ist kein Einzelfall. Unternehmer können problemlos dafür vorsorgen und ihre Angehörigen, die Mitarbeiter und das Unternehmen vor einer existenzbedrohenden Lage schützen, sofern sie sich rechtzeitig um die erforderlichen Legate bemüht haben.

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