Aktuell ist Gold beliebter den je und die Preise steigen. Das ist wohl auch dem Staat nicht entgangen. Wer Gold über Goldzertifikate, wie etwa Xetra- oder EUWAX-Gold hält, der sollte seine Entscheidung nochmal überdenken. Steueränderungen sind im Anmarsch.

UPDATE vom 04.09.2020: Der entsprechende Passus im Entwurf des Jahressteuergesetzes 2020 wurde auf bestreben der CDU gestrichen. Eine Änderung der Besteuerung von Goldzertifikaten ist somit vorerst vom Tisch.

Momentan erlebt Gold ein regelrechtes aufblühen. Im Nachgang zu der Corona-Krise, und der damit verbundenen zusätzlichen Liquiditätsschwemme der Zentralbanken, scheint Gold wieder beliebter den je zu sein. Die Preissteigerungen sind immens und Gold bewegt sich derzeit auf einem All-Time-High. Davon möchte wohl auch der Staat nun profitieren.

 

Vorteil Goldzertifikat

Ohne großes Medienecho,  dafür aber mit immenser Auswirkung, sind die geplanten Steueränderungen für Goldzertifikate im Gesetzesentwurf des Jahressteuergesetzes 2020. Goldzertifikate waren bisher ein beliebtes Mittel um in Gold zu investieren, ohne sich selbst um die Lagerung zu kümmern. So sind Goldzertifikate wie Xetra- und EUWAX-Gold mit physischen Gold hinterlegt, welches man sich als Eigner des Zertifikates auch liefern lassen könnte. Dieses Gold wird an einer zentralen Stelle gelagert, dadurch entfällt das aufwendige und kostenintensive Lagern für jeden Einzelnen. Die Handelbarkeit der Zertifikate ist sehr einfach, da diese, wie die meisten anderen Wertpapiere, einfach im Depot gehalten und mit wenigen Klicks gekauft oder verkauft sind. Außerdem sind die Handelskosten durch diese Konstruktion günstiger, als beim Handel mit physischem Gold.

 

Besteuerung

Auch wenn viele Anleger nie Gebrauch von der tatsächlichen Auslieferung des Goldes machen, so sorgt dieses Detail jedoch dafür, dass in der Vergangenheit Goldzertifikate steuerlich wie physisches Gold behandelt wurden. Nach einer Haltedauer von einem Jahr, konnte das Goldzertifikat, genau wie physisches Gold, verkauft werden, ohne Steuern auf den Gewinn zahlen zu müssen. Genau dies soll nun geändert werden. Wenn der Gesetzesentwurf verabschiedet wird, dann fallen in Zukunft wieder 25 Prozent Kapitalertragssteuer plus Soli und ggf. Kirchensteuer auf die Gewinne aus dem Verkauf der Goldzertifikate an. Eine Spekulationsfrist, nach der ein steuerfreier Verkauf möglich ist,  gibt es dann nicht mehr. Auch eine “Schonung” von Goldzertifikaten, die bereits vor Einführung des Gesetzes gekauft worden sind, ist im aktuellen Gesetzesentwurf nicht vorgesehen. Welch ein Zufall, dass diese Änderung gerade dann vom Gesetzgeber eingeführt werden soll, wenn aufgrund der Goldpreis-Rally in den nächsten Jahren hohe Gewinne zu erwarten sind.

 

Handlungsoptionen

Wer aktuell besagte Goldzertifikate hält, dem bleiben mehrere Optionen. Eine Option wäre, die Goldzertifikate vor Ende des Jahres zu verkaufen, sollte die Spekulationsfrist von einem Jahr Haltedauer bereits abgelaufen sein. Wer weiterhin Gold halten möchte, der könnte dann stattdessen physisches Gold kaufen oder sich das physische Gold über das Zertifikat ausliefern lassen. Wessen Spekulationsfrist von einem Jahr Haltedauer noch nicht abgelaufen ist, der könnte sich auch das Gold ausliefern lassen, oder sich damit abfinden, dass in Zukunft Steuern auf den Verkauf fällig werden. Personen, die aktuell darüber nachdenken Gold zu kaufen, sollten sich gut überlegen, ob Goldzertifikate noch sinnvoll sind, oder ob physisches Gold nicht die bessere Wahl ist.

 

Kernaussage

Wer Goldzertifikate wie EUWAX oder XETRA-Gold sein Eigen nennt, der sollte bald handeln, damit die neue geplante steuerliche Regelung ab 2021 kein unerwarteter Schaden für das Vermögen wird.

                                                                                                                                                                                                                     Sebastian Paß

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